documenta fifteen: Sturheit, Ignoranz und Abwehr
Die Kunstfreiheit ist verfassungsrechtlich durch Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz abgesichert. Daher sind auch die Hürden, um die Verbreitung oder das Zeigen von Kunstwerken zu verbieten, aus gutem Grund sehr hoch. Dennoch geht es bei der Abwägung, ob Kunst gezeigt, Mehr


