Orphan Drugs: Privileg des „fiktiven“ Zusatznutzens nicht gerechtfertigt
Um die Entwicklung von Arzneimitteln gegen seltene Leiden (Orphan Drugs) trotz marktwirtschaftlicher Risiken zu fördern, müssen diese in Deutschland nicht das reguläre Nutzenbewertungsverfahren durchlaufen. Vielmehr wird für Orphan Drugs bereits mit der Zulassung auf europäischer Ebene und dem darauffolgenden Marktzugang Mehr






