Handy und Fahrrad müssen gestellt werden
Das Landesarbeitsgericht Hessen hat laut ARAG Experten den Arbeitgeber eines Fahrradkuriers dazu verurteilt, diesem für seine Tätigkeit ein Fahrrad und ein Smartphone zur Verfügung zu stellen. Denn der Arbeitgeber benachteilige den Kurier unangemessen, wenn er die Betriebsmittel nicht zur Verfügung Mehr



