Keine patientennahe Tätigkeit für Ärzte, Pflegepersonal und Medizinische Fachangestellte bei positivem Corona-Test oder Einstufung als Kontaktperson der Kategorie I
Die Landesärztekammer Hessen begrüßt ausdrücklich, dass künftig alle Personen, bei denen eine Infektion mit SARS-CoV-2 nachgewiesen worden ist, verpflichtet sind, sich unverzüglich nach Erhalt dieses Testergebnisses in eine 14-tätige Quarantäne zu begeben. „Damit hat das Land Hessen mit der 22. Mehr