Schutzschirm mit großen Löchern
Der BDC begrüßt die geplante Fortführung des Rettungsschirms für vertragsärztliche Praxen. Problematisch ist die Begrenzung auf die morbiditätsbezogene Gesamtvergütung (MGV) als Bemessungsgrundlage unter Herausnahme der bisherigen extrabudgetären Vergütungsanteile (EGV). Berlin, den 11.02.2021 – Die ambulanten Arztpraxen bilden in Deutschland ein Mehr





