Messewirtschaft nicht von der Verlängerung des Großveranstaltungsverbots betroffen
Bund und Länder haben am 17. Juni 2020 vereinbart, dass Großveranstaltungen bis zum 31. Oktober 2020 grundsätzlich untersagt bleiben. Gemeint sind damit z. B. Volks-, Straßen- und Schützenfeste sowie Kirmes-Veranstaltungen. Für Messen gilt diese Vereinbarung nicht, wie der AUMA – Mehr




