BRAIN AG beschließt Barkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital
Die Kapitalerhöhung der BRAIN AG soll gegen Bareinlage durch Ausgabe neuer Namensaktien ohne Nennbetrag, jeweils mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 (die „Neuen Aktien”) durchgeführt werden. Die Gesellschaft strebt einen Erlös in Höhe von ca. Mehr




