NLM erhält volle Zuständigkeit für Telemedien
Die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) ist seit 16. Mai 2020 für die allgemeine Aufsicht über Telemedien gemäß § 59 Abs. 2 des Rundfunkstaatsvertrages (RStV) – mit Ausnahme des Datenschutzes – zuständig, deren Anbieter ihren Sitz in Niedersachsen haben. Bisher war das Mehr



