Wer haftet, wenn’s gekracht hat?
Das Feuerwerk zum Jahreswechsel ist nicht ganz ungefährlich. Auch zugelassene und legal erworbene Feuerwerkskörper können beträchtlichen Sach- und Personenschaden anrichten. Welche Versicherungen bei den unterschiedlichen Schäden eintreten, fragen sich die meisten Hobby-Sprengmeister erst, wenn etwas schief gegangen ist. Doch ein Mehr





