Aktuelle Änderung der Mautpflicht
Ab 1. Juli 2018 werden neben den Autobahnen und autobahnähnlichen Bundesstraßen auch alle sonstigen Bundesstraßen in die streckenabhängige Lkw-Maut einbezogen. Weiterhin gilt die Lkw-Maut nur für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (zGG), wobei stets der ganze Fahrzeugzug einzubeziehen ist Mehr