Online-Händler atmen auf: Keine Abmahnung von Verstößen gegen Artikel 13 DSGVO durch Mitbewerber – oder etwa doch?
. Zum Sachverhalt Gegenstand des Verfahrens war der Streit zweier Internethändler, welche u.a. Druckerzeugnisse, Autokleber, Bürobedarf und Werbemittel an Verbraucher verkaufen. Am 01.06.2018 erfolgte seitens eines Händlers die Abmahnung gegen seinen Konkurrenten. In dieser bemängelte er das Fehlen mehrerer Informationen Mehr






