Arbeitslosengeldbezug ausnahmsweise anrechnungsfähig
Bei der Rente ab 63 ist Arbeitslosengeldbezug in den letzten zwei Jahren auf die 45-jährige Wartezeit grundsätzlich auch dann nicht anrechnungsfähig, wenn diese vor dem Inkrafttreten der dies regelnden Norm am 01.07.2014 liegen. Die sogenannte Rente ab 63 – Altersrente Mehr