Ihr Recht auf Brückenteilzeit
Der Bundestag hat das neue Gesetz zum Rückkehrrecht von Teil- in Vollzeit verabschiedet. Arbeitnehmer in Unternehmen ab 45 Angestellten können ab 2019 die so genannte Brückenteilzeit wählen. Die ARAG Experten nennen die Details. Wichtige Infos in Kürze Für Arbeitnehmer Das Mehr




