Arglistige Täuschung bei fehlender Scheckheftpflege
Der Käufer kann einen Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen wegen arglistiger Täuschung anfechten, wenn der Verkäufer bewusst wahrheitswidrig vorgetäuscht hat, das Fahrzeug sei scheckheftgepflegt. Im verhandelten Fall inserierte der Beklagte im Internet den Verkauf eines Gebrauchtwagens und gab dabei seinen Namen Mehr






