Die Anerkennung von Rentenzeiten bedarf gründlicher Dokumentation und Archivierung
Die Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald weist Meisterabsolventinnen und Meisterabsolventen auf die Möglichkeit hin, ihre Weiterbildung auf die Rentenzeit anrechnen zu lassen. Klar geregelt sei dies in § 58 SGB VI mit dem Grundsatz, dass die Weiterbildung dann berechnet werde, wenn die Mehr





