Zum 1. August 2017 tritt deutschlandweit eine neue Gewerbeabfall-Verordnung in Kraft. Damit soll die getrennte Erfassung von verwertbaren Abfällen in Unternehmen und auf Baustellen gestärkt werden. Diese Neuregelung führt bei vielen Betrieben zu erweiterten Getrenntsammlungs- und Dokumentationspflichten.

Betroffen sind prinzipiell alle Abfälle, die nicht aus privaten Haushalten stammen. Solche „gewerblichen Siedlungsabfälle“ müssen schon länger grundsätzlich getrennt werden. Die bisherige Trennpflicht für Papier/Pappen/Kartonagen, Kunststoffe, Glas, Metalle und Bioabfall wird nun um Holz und Textilien erweitert. Für mögliche Kontrollen muss die Mülltrennung auch dokumentiert werden, z. B. mit Plänen, Skizzen und Fotos des Abfalllagers sowie den üblichen Entsorgungsbelegen.
Auch für Bau- und Abbruchabfälle definiert die Verordnung erweiterte Pflichten. Getrennt zu halten und zu entsorgen sind wie bisher Glas, Kunststoffe, Metalle einschließlich Legierungen, Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik. Neu gilt dies auch für Holz, Dämmmaterial, Bitumengemische und Baustoffe auf Gipsbasis.

Wie bisher gibt es aber auch Ausnahmen von der Trennpflicht, wenn es technisch nicht möglich (z. B. wegen räumlicher Enge in Innenstädten) oder wenn die Getrennthaltung wirtschaftlich nicht zumutbar ist.
Trotz der generellen Pflicht zur Getrennthaltung müssen Unternehmen auch weiterhin Restmüllbehälter des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers vorhalten. In vielen kleinen Unternehmen reicht diese aber für alle gewerblichen Siedlungsabfälle aus.

Ausführlichere Informationen zur neuen Gewerbeabfallverordnung bietet die IHK Saarland in einem Merkblatt unter www.saarland.ihk.de  (Kennzahl 2132 )

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