Der Jahresbeginn ist auch diesmal wieder der Startschuss für zahlreiche gesetzliche Neuerungen. Mehr Rechte gibt es nicht nur für Schwangere und Mütter von neugeborenen Kindern, sondern auch für Bauherren und Verbraucher beim Online-Kauf. ARAG Experten haben vor dem Jahreswechsel ausführlich darüber berichtet. Aber auch Autofahrer müssen sich im noch jungen Jahr an einige Neuerungen halten – davon ist heute die Rede.

Hauptuntersuchung 2018
Aufpassen heißt es in diesem Jahr für Autofahrer mit grüner HU-Plakette. Sie müssen im angezeigten Monat zum Prüftermin. Wer diesen um mehr als zwei Monate überzieht, muss mit Bußgeldern und einer höheren Gebühr für die Untersuchung rechnen. Bei mehr als acht Monaten kassiert der Fahrzeughalter darüber hinaus einen Punkt in Flensburg.

AU: Endrohruntersuchung ist seit 1. Januar Pflicht
Mit der Neuregelung bei der Abgasuntersuchung (AU) reagierte der Gesetzgeber nicht zuletzt auf den Abgasskandal bei VW. Seit Beginn des Jahres reicht es bei der AU nicht mehr, sich allein auf die Onboard-Diagnose zu verlassen. Nun ist die sogenannte Endrohrmessung Plicht. Dadurch soll sicherer erkannt werden, wenn die Abgasreinigung nicht mehr einwandfrei funktioniert.

Elektronisches Notrufsystem wird Pflicht
Verpflichtend wird für alle Neuwagen der Einbau eines eCall-Systems. Das elektronische Notrufsystem besteht aus einem GPS-Empfänger für die Standortdaten und einer Mobilfunkeinheit. Bei einem Unfall übermittelt das System automatisch die Standortdaten an die Rettungsleitstelle, wodurch die Einsatzkräfte im Zweifelsfall schnell an den Unfallort gelangen. Bei einem heftigen Aufprall wird der Notruf automatisch ausgelöst. Laut ARAG Experten kann er aber auch manuell durch einen Knopfdruck abgesetzt werden. Mit dem Auslösen des Notrufs wird auch eine Sprachverbindung zur Rettungsleitstelle hergestellt. Diese Regelung tritt ab dem 1. April 2018 in Kraft.

Winterreifen: Alpine-Symbol ersetzt M+S
Eine neue Kennzeichnung gibt es 2018 für Winter- und Ganzjahresreifen. Diese Reifentypen müssen zukünftig mit dem neuen Alpine-Symbol – einer Schneeflocke vor einem Berg – gekennzeichnet sein. Bisher war es auch ausreichend, wenn entsprechende Reifen mit den Buchstaben M+S beschriftet waren. Es gibt eine lange Übergangsfrist: Bis zum 30. September 2024 dürfen alte Reifen, die bis Ende 2017 hergestellt wurde, weiter genutzt werden. Wer allerdings neue nach dem Jahreswechsel hergestellte Reifen ohne die neue Kennzeichnung kauft und bei winterlichen Bedingungen fährt, muss mit Bußgeldern rechnen. Das gilt sowohl für den Fahrer als auch für den Halter.

Für zahlreiche Neuwagen steigt die Kfz-Steuer
Ab dem 1. September wird die Kfz-Steuer nach den im WLTP-Zyklus (Worldwide Light-Duty Vehicles Test Procedure) ermittelten Werten berechnet. Diese Methode soll realitätsnähere Werte liefern als der bisher gebräuchliche Neue Europäische Fahrzyklus (NEFZ). Denn während der bisher verwendete NEFZ-Zyklus nur einen 20-minütigen Test mit niedrigen Geschwindigkeiten vorsah, werden bei dem WLTP-Verfahren 30 Minuten lang vier verschiedene Geschwindigkeitsprofile getestet. Bei den Schadstoffklassen müssen ab 1. September alle Neufahrzeuge die Schadstoffklasse 6c erfüllen. Denn den Rußpartikelgrenzwert werden viele der neuen Benziner mit Direkteinspritzung nur mit einem Partikelfilter schaffen. Die Autobauer müssen spätestens dann nachrüsten.

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