Die Bundesagentur für Arbeit (BA) schloss das Haushaltsjahr 2017 mit einem Überschuss in Höhe von 5,95 Milliarden Euro ab. Der Jahresabschluss fiel besser aus, als es im Haushaltsplan 2017 auf Basis der Eckwerte der Bundesregierung mit einem Plus in Höhe von 1,50 Milliarden Euro prognostiziert war.

Valerie Holsboer, Vorstand Ressourcen der Bundesagentur:

"Wir haben gut gewirtschaftet, wissen aber auch, dass gute Haushaltsergebnisse die Diskussion über den Beitragssatz in Gang setzen. Die Finanzkrise des Jahres 2009 hat gezeigt, dass die Bundesagentur zur Finanzierung etwa von Kurzarbeit mindestens 20 Milliarden Euro Rücklagen benötigt. Sollte ab 2019 eine Beitragssatzsenkung in Frage kommen, dann halten wir eine Reduzierung von 0,2 Prozentpunkten für vertretbar. Die Senkung des Beitragssatzes obliegt nicht der BA, sondern bedarf einer Entscheidung des Gesetzgebers, genauso wie der Zeitpunkt einer Erhöhung, wenn eine gewisse Rücklagenhöhe unterschritten wird."

Die gute Lage auf dem Arbeitsmarkt führte zu deutlich geringeren Ausgaben im Jahresverlauf. Wegen der hohen Arbeitskräftenachfrage ging die Zahl der Arbeitslosen weiter zurück. Deshalb verzeichnete die BA geringere Ausgaben an Arbeitslosengeld I und lag mit 14,02 Milliarden Euro rund 1,57 Milliarden Euro unter der Planung. Die gute Konjunktur spiegelte sich auch in den Ausgaben für Insolvenzgeld wider, die 0,21 Milliarden Euro unter den Erwartungen lagen.

Für die Leistungen der aktiven Arbeitsförderung wurden insgesamt 8,00 Milliarden Euro ausgegeben. Damit lagen die Ausgaben wegen der hohen Arbeitskräftenachfrage rund 1,90 Milliarden unter den Erwartungen.

Beschäftigung und Löhne entwickelten sich im Jahresverlauf positiver als angenommen. Es wurden 370 Millionen Euro mehr Beiträge zur Arbeitslosenversicherung geleistet, als im Haushaltsplan vorgesehen waren.

Vom Überschuss werden rund 5,79 Milliarden Euro der Rücklage der BA zugeführt. Diese erhöht sich damit auf rund 17,2 Milliarden Euro. Der restliche Überschuss von 160 Millionen fließt in die für Insolvenzgeld und Winterbeschäftigungsförderung vorgehaltenen Rücklagen.

Zur Information:

Das Arbeitslosengeld I ist eine Versicherungsleistung, die sich durch Beiträge der Beschäftigten und Arbeitgeber finanziert. Darüber gibt der Haushalt der Bundesagentur für Arbeit (BA) Auskunft. Im Gegensatz dazu ist das Arbeitslosengeld II (auch Hartz IV genannt) eine Unterstützungszahlung für Arbeitsuchende, die durch Steuern finanziert wird, nicht durch die Arbeitslosenversicherung.

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