Harte Nuss
Hauseigentümer haften nicht für Schäden durch Walnussbäume, die über die Grundstücksgrenze des Nachbarn ragen. Der Kläger hatte im konkreten Fall seinen Pkw auf einem Grundstück geparkt, das an das Grundstück des Beklagten grenzt. Auf dem Grundstück des Beklagten stand ein Mehr