Pfusch am Bau ist leider gar keine Seltenheit und kann für die leidtragenden Bauherren schnell ganz schön teuer werden. Darum empfiehlt sich ein Bauhherren-Rechtsschutz. Wie Sie bauliche Mängel am und um Ihren Neubau erkennen und wie Sie sich als Bauherr vor Baupfusch schützen können, erläutern ARAG Experten.

Typische Fehler: Wer ist verantwortlich?
Fehler am Bau können durch Materialschäden entstehen, aber auch durch schlecht ausgeführte Arbeiten. Recht häufig kommen beispielsweise fehlerhafte Dachdämmungen und abgequetschte Abluftleitungen vor. Auch Probleme mit der Luftdichtigkeit beim Neubau treten immer wieder auf.Die Fehler können also schon beim Rohbau bis hin zum Dach durch Dachdeckerpfusch entstehen oder auch erst bei den letzten Handgriffen. Die Folgen hingegen sind entweder sofort sichtbar oder zu einem späteren Zeitpunkt. Verantwortlich ist aber immer der Betrieb, der den Pfusch verursacht hat. Stockende Arbeiten, weil ein Betrieb zu langsam ist, können ebenfalls zu zusätzlichen Kosten, aber auch zu Schadensersatzansprüchen führen. Haftbar ist dann der Verursacher der Verzögerung. 

Baumängel sind selten Bagatellen
Mitunter verursachen auch kleine Fehler große Schäden oder auch nur Ärgernisse. Häufig auftretende Versäumnisse sind die Rohre, die in der Wand nicht mit Bauschaum fixiert wurden. Der nächste Handwerker verschließt die Löcher in der Wand. Durch das Gewicht der nicht ordentlich befestigten Leitungen und Anschlüsse kommt es später zu Undichtigkeiten, die kurz- und langfristig Schäden verursachen, bis hin zu durchfeuchteten Wänden und Schimmelbildung. Auch bodengleiche Duschen sind mögliche Fehlerquellen. Wird hier ungenau gearbeitet, fließt das Wasser später nicht wie vorgesehen in den Abfluss, sondern setzt das Badezimmer unter Wasser. Aus diesem Grund sind qualifizierte Handwerker beim Hausbau unverzichtbar.
 
So finden Sie Profis
Qualifizierte Betriebe können ihre Befähigung nachweisen. Lassen Sie sich Betriebe gerne empfehlen, verlassen Sie sich aber nicht nur auf Bewertungen aus dem Internet. Anerkannte Betriebe sind bei der  Handwerkskammer eingetragen und können das nachweisen. Zu jedem Betrieb gehört außerdem ein Meister, der die Hauptverantwortung trägt. Das gilt laut ARAG Experten allerdings nicht für Trockenbauer, die ohne Meister auskommen dürfen. Wenn Sie nun auch noch auf Ihrer Baustelle die störanfälligen Zwischenschritte überprüfen, wie das Verschließen der Wände, bevor die Fliesen verlegt werden, haben Sie viele Risiken für Baupfusch ausgeschlossen. Sollten Sie damit überfordert sein, empfiehlt sich unter Umständen die Baubegleitung durch einen Sachverständigen. Halten Sie außerdem ständig Kontakt mit den beauftragten Betrieben und klären Sie mit diesen regelmäßig, ob das Vorankommen noch zur Bauplanung passt.

Bauchpfusch festgestellt – was nun?
Ein Baumangel ist jede Abweichung von der vertraglich vereinbarten Leistung. Es muss also noch kein Folgeschaden entstanden sein und es ist auch nicht erheblich, ob daraus überhaupt ein Schaden entstehen kann. Ein typisches Beispiel dafür ist die Fehllieferung von minderwertigerem Material, das nicht grundsätzlich untauglich ist, das Sie aber so nicht gewählt haben. Auch das sind Mängel, für die Sie den beauftragten Betrieb in Regress nehmen können. Je früher Sie Baumängel feststellen, desto besser! Jede Verzögerung kann das Problem womöglich noch vergrößern. Folgendes ist dann zu erledigen:

  • Informieren Sie den Handwerksbetrieb.
  • Dokumentieren Sie alle Baumängel und eventuelle Schäden.
  • Kontaktieren Sie – falls vorhanden – Ihren Bauherren-Rechtsschutz.

Der Versicherer wird Sie dann informieren, ob ein Gutachter den Pfusch am Bau begutachten wird und wie bis dahin zu verfahren ist. Für gewöhnlich wird der Versicherer Sie bitten, alle Schäden mit Fotos und Datum zu dokumentieren und dem Gutachter vorab zuzusenden. Grundlage für Ihre Rechte ist das neue Bauvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch, das am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist. Sollte es zwischen Ihnen und dem Handwerksbetrieb nun zu Auseinandersetzungen vor Gericht kommen, garantiert die Zuständigkeit von spezialisierten Baukammern, dass der Fall zügiger verhandelt werden kann, als das früher der Fall war. 

Mehr zum Thema unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten/

 

 

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.