Viele Werkstätten bieten ihren Kunden als Service die kostenfreie Nutzung eines Mietwagens für die Dauer der Reparatur des eigenen Fahrzeugs. Doch was ist, wenn die Reparatur deutlich länger dauert, als gedacht? Wie lange darf der Kunde das Mietfahrzeug behalten? Die ARAG Experten verweisen auf einen Fall, in dem eine Kundin mehr als drei Wochen auf die Reparatur ihres Wagens warten musste. Avisiert waren zunächst fünf Reparaturtage, doch aufgrund von beschädigten Ersatzteilen, die erst umgetauscht werden mussten, kam es zu dieser Verzögerung. Während dieser Zeit nutzte sie den Mietwagen und bekam am Ende eine dicke Rechnung. Die Werkstatt weigerte sich, die Mietwagenkosten für den gesamten Zeitraum zu zahlen. Das Argument: Die Kundin hätte gegen ihre so genannte Schadensminderungspflicht verstoßen, nach der sie sich hätte erkundigen müssen, ob alle zur Reparatur erforderlichen Ersatzteile vorhanden sind. Und da ihr Auto ja noch nutzbar war, hätte sie es bis zur Reparatur fahren können und müssen. Die Richter waren allerdings anderer Ansicht und sprachen der Kundin die Erstattung der Mietwagenkosten für die volle Reparaturzeit zu (Amtsgericht Stuttgart, Az.: 47 C 2171/18).

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