Wer als Professor an einer Uni forscht und lehrt, muss naturgemäß viel Lesen. Und wer dabei zu Forschungszwecken Bücher aus der Hochschulbibliothek ausleiht, muss sich an dieselben Rückgabefristen halten wie jeder normale Student. Da helfen auch der Professorentitel und die im Grundgesetz verbürgte Freiheit von Forschung und Lehre wenig. Die ARAG Experten verweisen auf einen konkreten Fall, in dem eine fleißige Professorin gleich 50 Bücher ausgeliehen und mit einem Monat Verspätung zurückgegeben hatte. Die Säumnis- und Verwaltungsgebühren waren mittlerweile auf 2.300 Euro angewachsen. Die Professorin zweifelte jedoch die Verhältnismäßigkeit der Summe an und weigerte sich zu zahlen. Pech für sie, dass die Richter anderer Ansicht waren (Verwaltungsgericht Düsseldorf, Az.: 15 K 1130/16 (nicht rechtskräftig)).

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