Auch das Städtische Klinikum Karlsruhe ist von den Auswirkungen des Streiks am 10. April betroffen.

Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund bereitet sich an den kommunalen Krankenhäusern auf einen Arbeitskampf vor. Für den 10. April sind Warnstreiks sowie eine zentrale Kundgebung geplant. Zur Durchsetzung ihrer Forderungen hat die Ärztegewerkschaft auch die Ärztinnen und Ärzte des Klinikums zu einem ganztägigen und flächenweiten Streik aufgerufen.

Im Rahmen einer Notdienstvereinbarung zwischen den Vertretern des Marburger Bundes und dem Städtischen Klinikum Karlsruhe ist sichergestellt, dass Notfallbehandlungen und Notoperationen durchgeführt werden. „Allerdings ist davon auszugehen, dass aufschiebbare Behandlungen und Operationen während des Streiks nicht durchgeführt werden können“, so Privatdozent Dr. Uwe Spetzger, medizinischer Geschäftsführer des Klinikums. Auch geht der Geschäftsführer davon aus, dass der Streik zu Störungen im Betriebsablauf führen kann. Spetzger empfiehlt betroffenen Bürgerinnen und Bürgern bei einem geplanten Eingriff im Zweifelsfall Rücksprache mit der entsprechenden medizinischen Fachabteilung zu halten, um sicherzustellen, ob der Eingriff, wie geplant, durchgeführt werden kann oder verschoben werden muss.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Städtisches Klinikum Karlsruhe GmbH
Moltkestr. 90
76133 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 9740
Telefax: +49 (721) 9741009
http://www.klinikum-karlsruhe.com

Ansprechpartner:
Petra Geiger
Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (721) 974-1076
Fax: +49 (721) 974-921076
E-Mail: petra.geiger@klinikum-karlsruhe.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.