Der Kinderfreibetrag wurde für 2019 von 2.394 Euro auf 2.490 Euro je Elternteil erhöht. Beiden Elternteilen zusammen steht also ein Freibetrag von 4.980 Euro pro Kind zu. Dazu kommt noch der Erziehungsfreibetrag, der je Kind weiterhin bei 2.640 Euro liegt. Insgesamt bleiben damit für jedes Kind 7.620 Euro vom Einkommen der Eltern steuerfrei. Ab 1. Juli 2019 bekommen Eltern für das erste und zweite Kind 204 Euro Kindergeld (bis 30. Juni: 194 Euro), für das dritte Kind 210 Euro (bis 30. Juni: 200 Euro) und für jedes weitere Kind 235 Euro (bis 30. Juni: 225 Euro). Ob Kindergeld oder Freibeträge im Einzelfall günstiger sind, rechnet das Finanzamt laut ARAG Experten im Steuerbescheid automatisch aus.
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