Urlaubsanspruch darf in der Elternzeit gekürzt werden
Nach Auskunft der ARAG Experten mit Hinweis auf das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) darf ein Arbeitgeber den Urlaub während der Elternzeit des Arbeitnehmers für jeden Monat um ein Zwölftel kürzen. Voraussetzung: Er muss eine darauf gerichtete empfangsbedürftige rechtsgeschäftliche Erklärung abgeben. Mehr




