Wenn Passagiere eine Entschädigung wegen Nichtbeförderung haben wollen, müssen sie laut ARAG Experten unter Umständen beweisen, dass die Airline sich geweigert hat, sie zu befördern. In einem konkreten Fall waren die klagenden Fluggäste, die zuvor normal eingecheckt und Bordkarten erhalten hatten, in Barcelona am Boden geblieben. Nach Aussage der Passagiere hatte die Fluggesellschaft sich aufgrund einer Überbuchung geweigert, sie zu befördern. Doch die Airline behauptete, die Urlauber seien einfach zu spät am Gate gewesen. Ein Blick ins Buchungssystem zeigte, dass es genügend freie Plätze auf dem Flug nach Hannover gegeben hatte. Gleichzeitig konnten die Reisenden nicht beweisen, pünktlich am Gate gewesen zu sein. Daher urteilten die Richter zugunsten des Unternehmens (Amtsgericht Hannover, Az.: 410 C 13190/17)

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