Ein Hosting-Anbieter wie Facebook darf gerichtlich verpflichtet werden, mit einem zuvor für rechtswidrig erklärten Kommentar wort- und unter bestimmten Umständen auch sinngleiche Kommentare zu entfernen. Dies hat nach Auskunft der ARAG der Europäische Gerichtshof entschieden. Unter Berücksichtigung des relevanten internationalen Rechts könne Facebook auch verpflichtet werden, solche Kommentare weltweit zu entfernen (Az.: C-18/18).
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