Unfallflucht! Betroffene Fahrer aufgepasst!

Autofahrer aufgepasst! Wer beim Ausparken mit seinem Auto ein anderes Fahrzeug beschädigt und dabei weiterfährt, ohne den Unfall zu melden begeht Fahrerflucht. § 142 StGB stellt dies unter Strafe.

Dies auch bei kleinsten Zusammenstößen mit geringen Schäden.

Jedoch ist nicht jeder Zusammenstoß ist ein Problem, dies dann nicht, wenn kein Schaden verursacht wurde. Dennoch ist Vorsicht geboten: Häufig sind Schäden auf den ersten Blick nicht zu erkennen.

Sind Person oder fremdes Eigentum zu Schaden gekommen ist dringend davon abzuraten, Wegzufahren. Hier ist am besten die Polizei zu rufen oder der Geschädigte am Unfallort zu informieren.

Häufig verhält es sich so, dass bei Parkremplern in Parkgaragen oder auf anderen Parkplätzen so, dass der Eigentümer des beschädigten Fahrzeugs nicht anwesend ist. Hier genügt es nicht, durch eine schriftliche Notiz oder eine Visitenkarte die Verursachung und Identität preiszugeben und sodann den Unfallort zu verlassen. Hier ist anzuraten, die Polizei zu rufen und den Unfall zu Protokoll zu nehmen oder eben auf den Geschädigten vor Ort zu warten. Fahrerflucht wird häufig schon bei geringen Sachschäden – bei Personenschäden ohnehin – zu einer Geldstrafe, Punkten in Flensburg und zu einem Fahrverbot führen. U.a. bei größeren Schäden ist auch die Entziehung der Fahrerlaubnis denkbar. Die KFZ-Versicherungsgesellschaften kürzen dabei häufig Leistungen oder erklären sich als nicht eintrittspflichtig.

Meldet sich der Fahrzeugführer binnen 24 Stunden, kann die Strafe u.U., bei Unfällen im ruhenden Verkehr abgemildert oder erlassen werden.

Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., vertritt Sie als Beschuldigter bundesweit.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

MPH Legal Services
Remstalstraße 21
70374 Stuttgart-Bad Cannstatt
Telefon: +49 (711) 91288762
Telefax: +49 (711) 93595545
http://www.mph-legal.de

Ansprechpartner:
Dr. Martin Heinzelmann
Rechtsanwalt
Telefon: +49 (711) 91288762
Fax: +49 (711) 93595545
E-Mail: mph@heinzelmann-legal.eu
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel