Rückerstattung von Jobcenter-Leistungen bei Spielschulden
Ein Empfänger von Jobcenter-Leistungen ist verpflichtet, die erhaltenen Hilfen zurück zu gewähren, wenn er durch den Verkauf seines Hauses zur Tilgung von Spielschulden seine Hilfebedürftigkeit selbst herbeigeführt hat. Dies hat nach Auskunft der das Sozialgericht Wiesbaden entschieden (Az.: S 5 Mehr