Das bayerische Gastgewerbe wird durch den Ausbruch des neuartigen Coronavirus massiv getroffen. „Nicht nur die Absage von Großveranstaltungen wie der Internationalen Handwerksmesse führt zu ausbleibenden Gästen sowie massenhaften Stornierungen“, berichtet Angela Inselkammer, Präsidentin des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern. Auch wenn sich der Schaden noch nicht seriös beziffern lässt, zeigen Rückmeldungen aus Betrieben, dass Hotelgesellschaften und Eventgastronomen Einbußen im hohen sechs- bis siebenstelligen Bereich zu verkraften haben. „Leere Betten bedeuten dabei immer auch leere Restaurants, was schnell zu dauerhaften Folgeschäden für den Tourismus, Bayerns zweitwichtigste Leitökonomie, führen kann“, führt Inselkammer aus, denn: „Der ohnehin stattfindende Prozess des Wirtshaussterbens wird aufgrund des Umsatzrückgangs erheblich beschleunigt werden und einmal geschlossene Betriebe werden ihre Türen für immer geschlossen haben.“

Aus diesem Grund fordert der DEHOGA Bayern ein umfassendes Maßnahmenpaket seitens der Bundes- und Landesregierung. Hierunter fällt zum Beispiel eine Änderung der Kurzarbeitergeldregelung, die bis zum Ende der Pandemie gelten muss, die eine 100-prozentige Erstattung der Sozialabgaben sowie den Verzicht auf die Drittelregelung beinhaltet und nicht erst ab Antragstellung gilt, sondern ab dem Zeitpunkt des Arbeitsausfalls. Inselkammer: „Der Fokus sollte auf unbürokratischen und für klein- und mittelständische Betriebe leicht umsetzbaren Maßnahmen liegen. Wir dürfen bei den politischen Entscheidungen nicht nur ´auf Sicht fahren´. Deswegen benötigen wir sowohl schnell wirkende, effektive Liquiditätshilfen und Fördermaßnahmen, als auch endlich den reduzierten Umsatzsteuersatz für Essen, unabhängig davon, wo gekauft, wie zubereitet und wie gegessen. Letztere Maßnahme ist unerlässlich, um das Gastgewerbe strukturell in die Lage zu versetzen, derartige Krisen durchstehen zu können.“

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