Das Landgericht Berlin hat auf Betreiben des Bundesverbandes Musikindustrie (BVMI) eine einstweilige Verfügung gegen den Betreiber der Website Followerschmiede.de erlassen, wie der BVMI und sein internationaler Dachverband IFPI (International Federation of the Phonographic Industry) heute bekanntgaben. Danach bietet die in Deutschland ansässige Website die Erzeugung von Fake-Streams an, die die Häufigkeit, mit der ein Musikstück tatsächlich über einen Audio-Streaming-Dienst gehört wurde, in illegaler Weise in die Höhe treiben. Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin ordnet die Unterlassung des Angebots an. 

Das Verfahren ist die jüngste Entwicklung in der Strategie der Musikindustrie, aktiv gegen Streaming-Manipulation vorzugehen. Bereits im vergangenen Sommer hatten sich der BVMI und IFPI gemeinsam mit ihren Mitgliedsunternehmen einer breiten Koalition von Stakeholdern der Industrie zur Bekämpfung von Streaming-Manipulationen angeschlossen; Majors ebenso wie unabhängige Labels, Verlage, Online-Plattformen und Künstlerorganisationen haben einen „Code of Best Practice“ unterzeichnet mit dem Ziel, Streaming-Manipulationen zu erkennen, zu verhindern und deren Auswirkungen auf den Markt zu verringern.

Frances Moore, Geschäftsführerin der IFPI, sagte dazu: „Diejenigen, die Musik schaffen, müssen für ihre Arbeit und ihre Investitionen fair und korrekt entlohnt werden. Dies wird durch die Manipulation von Streams verhindert – unter anderem, indem die Genauigkeit der Charts beschädigt und Lizenzzahlungen an Musikschaffende verhindert werden; sie kann deshalb nicht toleriert werden. Streaming-Plattformen müssen eine robuste technische Lösung für dieses Problem finden. Wie die Aktion in Deutschland beweist, ist die Musikindustrie bereit, rechtliche Schritte gegen solche Websites einzuleiten. Dies wird auch weiterhin geschehen, wo immer es notwendig ist.“

Dr. Florian Drücke, Vorstandsvorsitzender des BVMI: „Streaming-Manipulationen oder deren Versuche sind ein Thema, das die gesamte Branche betrifft, weil es um das Vertrauen in die digitalen Angebote geht. Als BVMI setzen wir uns bekanntlich von jeher kompromisslos für den Schutz des legalen Marktes ein und dafür, dass betrügerische Aktivitäten unterbunden werden. So auch in diesem Umfeld. Das aktuelle Verfahren sollte von vergleichbaren Diensten als Signal verstanden werden. Vor allem sollte kein Zweifel daran bestehen, dass die Interessen des gesamten Musik-Ökosystems in diesem Punkt vollständig übereinstimmen!“

Über den Bundesverband Musikindustrie e.V.

Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) vertritt die Interessen von rund 200 Tonträgerherstellern und Musikunternehmen, die mehr als 80 Prozent des deutschen Musikmarkts repräsentieren. Der Verband setzt sich für die Anliegen der Musikindustrie in der deutschen und europäischen Politik ein und dient der Öffentlichkeit als zentraler Ansprechpartner zur Musikbranche. Neben der Ermittlung und Veröffentlichung von Marktstatistiken gehören branchennahe Dienstleistungen zum Portfolio des BVMI. Er verleiht er die GOLD-, PLATIN- und DIAMOND-Awards an die erfolgreichsten Künstler in Deutschland, darüber hinaus werden seit 1977 die Offiziellen Deutschen Charts in seinem Auftrag erhoben. Zur Orientierung der Verbraucher bei der Nutzung von Musik im Internet wurde 2013 die Initiative PLAYFAIR ins Leben gerufen. Weitere Informationen: www.musikindustrie.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesverband Musikindustrie e.V.
Reinhardtstraße 29
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 590038-0
Telefax: +49 (30) 590038-38
http://www.musikindustrie.de

Ansprechpartner:
Sigrid Herrenbrück
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (30) 590038-44
E-Mail: herrenbrueck@musikindustrie.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel