Wie der Kreis Wesel in Übereinstimmung mit dem NRW-Umweltministerium heute bekannt gab, soll dem Antrag auf Entnahme und Vergrämung der als „Gloria“ bekannten Wölfin mit der offiziellen Kennung GW954f zum jetzigen Zeitpunkt nicht stattgegeben werden. Der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) betrachtet die Situation am Niederrhein mit großer Sorge: „Seit im Oktober vorletzten Jahres rund um Schermbeck das erste Wolfsgebiet in NRW ausgewiesen wurde, kam es immer wieder zu Nutztierrissen durch die zugewanderte Wölfin, bei einigen Schafhaltern sogar wiederholt. Mitte November hatte das Land angekündigt, das Wolfsmonitoring in der Region zu intensivieren. Vorausgegangen war ein Riss auf einer Weide, die nach erster Einschätzung auch des Ministeriums mit einem empfohlenen Herdenschutz gesichert war. Mit der Entscheidung, dem Entnahmeantrag eines Tierhalters nicht stattzugeben, stellt sich für uns – auch im Lichte des kürzlich geänderten Bundesnaturschutzgesetzes, dem Bundestag und Bundesrat ausdrücklich zugestimmt haben – die Frage, unter welchen Bedingungen eine Entnahme überhaupt möglich sein soll. Den Leid geprüften Tierhaltern vor Ort ist jedenfalls zu wünschen, dass sie möglichst bald wieder ohne Angst und Einschränkungen ihre Tiere halten können“, so der RLV.
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