Die von Minister Spahn initiierte Möglichkeit, Versicherte per Telefon eine Woche ohne Kontakt in der Praxis krankschreiben zu können, ist in Zeiten einer Virus-Pandemie epidemiologisch zweifelsfrei sinnvoll, sagte das Hartmannbund-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Lipp. Eine aktuelle Ausnahmeregelung ermöglicht es Ärzten, für Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege bei Fehlen eines Verdachtes auf eine Coronavirus-Infektion nach telefonischer Anamnese eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) für bis zu 7 Tage auszustellen.

Der Leipziger Allgemeinmediziner Dr. Thomas Lipp stellt aber fest: "Der zeitliche Aufwand der Patientenerfassung, der einer telefonischen Anamnese und das Abklären der vielen damit auflaufenden weiteren Probleme ist wie die jetzigen Erfahrungen zeigen mit dem einer normalen Sprechstunde vergleichbar. Daneben geht mit der Telefonsprechstunde auch eine hohe Verantwortung einher, schließlich muss sich der der Arzt vom Zustand des Patienten überzeugen. Ich kann beim besten Willen nicht nachvollziehen, warum die Vergütung bei zwei Patienten trotz gleicher Leistung nur ein Bruchteil sein soll, nur weil der eine zufällig im Quartal in der Praxis war und der andere nicht." Damit ist es völlig verständlich, wenn Ärzte diese wichtige Versorgungsaufgabe nicht in angemessener Weise durchführen können.

Lipp fährt fort: "Ich fordere unseren Gesundheitsminister und v.a. Herrn Kollegen Gassen daher auf, einmal einen Blick in unser Nachbarland Frankreich zu richten. Dort setzt man zur Verlangsamung der Virusinfektionen in einem weitaus stärkerem Maße auf Telemedizin, und die Ärzte bekommen telefonische Sprechstunden wie normale Praxisbesuche von der Krankenversicherung vergütet. Die bei uns stattfindende Unterscheidung der Vergütung in Abhängigkeit von bisher erfassten und nicht erfassten Patienten würde dort nur Kopfschütteln auslösen. Aus meiner Sicht sind finanzielle Abschläge für telefonische AUs nicht nur das falsche Signal, gerade in Zeiten einer Virus-Pandemie, sondern konterkarieren das Ziel einer ansteckungsreduzierenden Versorgung. Demzufolge fordere ich daher die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) auf, alle telefonischen Krankschreibungen aufgrund von Erkrankungen der oberen Atemwege rückwirkend und unmittelbar mit der Versicherten- beziehungsweise Grundpauschale abzurechnen zu können.

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