Durch die anhaltende Corona-Krise entfallen die geplanten Zwischenprüfungen für das Frühjahr 2020, diese werden ersatzlos gestrichen. Es bestehe keine Nachholpflicht. Die Zwischenprüfung in der Mitte der Berufsausbildung dient in erster Linie dazu, eine Rückmeldung über den Leistungsstand zu geben. Die Ergebnisse haben keinen Einfluss auf die Endnote oder den Berufsabschluss.

„Uns ist bewusst, dass Prüfungen auch in der beruflichen Bildung einen hohen Stellenwert haben. Angesichts der aktuellen Situation ist es jedoch nicht möglich, die Zwischenprüfungen im Bezirk der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald noch ordnungsgemäß durchzuführen. Hierfür bitten wir um Verständnis. Diese werden deshalb ersatzlos entfallen. Die Absage soll mit dazu beitragen, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, um die Bevölkerung bestmöglich zu schützen. Wir werden alles dafür tun, negative Konsequenzen für die Auszubildenden zu vermeiden“, so Handwerkskammerpräsident Klaus Hofmann.

Teil 1 Prüfungen bei gestreckter Prüfungsform, die in die Endnote einfließen, finden statt und werden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Die Termine hierfür werden neu festgelegt, sobald es die Situation zulässt und sich die Risikobewertung verbessert hat.

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