Je tiefer die Daimler AG im Sumpf des Diesel-Abgasskandals versinkt, desto heftiger wehrt sie sich im Vorfeld gegen mögliche höchstrichterliche Entscheidungen. Das Landgericht Frankenthal hatte am 2. September 2019 ein Verfahren (Az. 2 O 13/19) gegen den Autobauer zur Vorabentscheidung dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg (Az. C-685/19) eingereicht. Das Vorabentscheidungsersuchen ist jedoch am 10. Februar 2020 zurückgenommen worden, weil das Verfahren am Landgericht Frankenthal insgesamt durch Klagerücknahme mit Zustimmung von Daimler beendet worden war. Auf Deutsch: Kläger und Autobauer haben sich wohl verglichen. Und die Furcht von Daimler vor höchstrichterlichen Entscheidungen ist berechtigt. Am EuGH gibt es sieben Verfahren, die sich mit Fragen zum Diesel-Abgasskandal beschäftigen. Auch der Bundesgerichtshof hat sich auf verbraucherfreundliche Weise mit einem Daimler-Verfahren beschäftigt.

Kanzlei Dr. Stoll & Sauer erringt verbraucherfreundliche Urteile

Dass die Zahl der verbraucherfreundlichen Entscheidungen im Diesel-Abgasskandal von Daimler zunimmt, ist auch von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr zu beobachten. Erst am 13. März 2020 hat das Landgericht Freiburg die Daimler AG zur Rücknahme eines Mercedes Benz und zur Zahlung von 47.436,09 Euro nebst Zinsen verurteilt. In dem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr erstrittenen Urteil (Az. 8 O 71/19) ging das Gericht davon aus, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zur Manipulation der Abgasreinigung verbaut worden war. Dies habe zu einer sittenwidrigen Schädigung im Sinne von § 826 BGB des Klägers geführt.

Die 27. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart hat den Autobauer am 16. Januar 2020 zur Rücknahme eines Mercedes Benz und zur Zahlung von 37.169,50 Euro nebst Zinsen verurteilt (Az. 27 O 40/19).

Die Urteile zeigt für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, dass die Chancen vor Gericht zu gewinnen, weiter gestiegen sind. Denn die Diesel-Fahrzeuge sind durch die mögliche Manipulation am Motor in ihrem Wert gemindert. Die Verbraucher-Kanzlei rät den betroffenen Verbrauchern dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. Im kostenfreien Online-Check  der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal von Daimler herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen Daimler einigt.

Die Verbraucher-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber vertreten darüber hinaus rund 450.000 Verbraucher in der Musterfeststellungsklage gegen VW und haben einen 830-Millionen-Euro-Vergleich ausverhandelt. Zu den VW-Vergleichen bietet die Verbraucher-Kanzlei ein umfangreiches Servicepaket zur anwaltlichen Beratung an.

Weitere Entscheidungen gegen Daimler im Diesel-Abgasskandal

Auch der Bundesgerichtshof hat den Abgasskandal bei Daimler ins Visier genommen. In einem Beschluss vom 28. Januar 2020 (Az.  VIII ZR 57/19) rügt der BGH, dass das Oberlandesgericht Celle (Az.  7 U 263/18) kein Gutachten eingeholt hat, um zu klären, ob die Daimler AG das Abgaskontrollsystem im Motor OM 651 mit einer Abschalteinrichtung manipuliert hat. Der Anspruch des klagenden Verbrauchers auf rechtliches Gehör nach Artikel 103 Abs. 1 Grundgesetz sei verletzt worden, so der BGH. Der wegweisende Beschluss kann jetzt zur Folge haben, dass in Diesel-Verfahren vermehrt Gutachten eingeholt werden müssen, um die Vorwürfe der Verbraucher gegen die Daimler AG zu überprüfen.

Das Oberlandesgericht Hamm hat bereits im September 2019 mit einem Beweisbeschluss (Az. I-17 U 191/18) einen Gutachter bestellt. Der soll sich das Abgaskontrollsystem in einem Mercedes Benz E 250 CDI genauer unter die Lupe nehmen und klären, ob ein Konstruktionsteil im Motor verbaut wurde, das die Wirksamkeit der Abgasreinigung verringert. Und falls sich eine solche Abschalteinrichtung im Motor befindet, soll die Frage geklärt werden, ob sie für den Schutz des Motors notwendig ist – so wie es die Autohersteller immer wieder behaupten.

Diesel-Richter Reuschle lässt beim Thermofenster nicht locker

Der Diesel-Richter Dr. Fabian Richter Reuschle hat es geschafft, wovon ihn die Daimler AG seit Monaten abhält: Der Richter am Stuttgarter Landgericht hat ein Verfahren im Diesel-Abgasskandal zur Vorabentscheidung dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt. In dem Verfahren (Az. 3 O 31/20) gegen die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG geht es um wichtige Fragen im Diesel-Abgasskandal, die schon lange auf höchstrichterliche Klärung warten. Und diese Fragen sind auch im Daimler-Fall von großer Bedeutung. Was ist unter dem Begriff Abschalteinrichtung zu verstehen? Ist das sogenannte Thermofenster als Emissionsminderungsstrategie zulässig? Müssen die von der EU festgesetzten Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand eingehalten werden oder auch im Realbetrieb auf der Straße? Muss der Verbraucher bei der Rückabwicklung des Kaufvertrages eine Nutzungsentschädigung an den Autobauer bezahlen?

Diesel-Richter Reuschle gilt schon lange als Schrecken der Automobilindustrie. Unter anderem wollte er Ende November 2019 21 Verfahren gegen die Daimler-AG Ende zusammenfassen und ähnliche Fragen wie im Porsche-Fall zur Vorabentscheidung an den EuGH weiterleiten. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist auch mit einem Verfahren beteiligt. Daimler reagierte mit einem Befangenheitsantrag, über den noch nicht entscheiden worden ist. Das Ganze weitete sich zu einem handfesten Justizskandal aus, – mehr dazu hier. Die Verbraucher-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hält den Gang zum EuGH für dringend notwendig. Schließlich wird im Diesel-Abgasskandal europäisches Recht gebrochen.

Zahlreiche Verfahren mittlerweile vor dem EuGH

Das Porsche-Verfahren von Richter Reuschle ist nicht das einzige, dass mittlerweile am EuGH anhängig ist. Am 28. April 2020 wird sich das Luxemburger Gericht mit dem Diesel-Abgasskandal von VW beschäftigen. Der Termin ist bereits zweimal verschoben worden Generalanwältin Eleanor Sharpston wird ihren Schlussantrag stellen. In der Regel folgt das Gericht bei seinen Urteilen den Argumenten der Generalanwälte. Die Britin Sharpston wird unter anderem wohl definieren, wann Abschalteinrichtungen im Abgaskontrollsystem von Motoren zulässig sind und wann nicht. In dem Verfahren (Az. C-693/18), das ein französisches Gericht zur Klärung nach Luxemburg verwiesen hat, geht es um den Volkswagen-Diesel-Motor EA 189, an dem eine umstrittene Abschalteinrichtung im Jahre 2015 erstmals entdeckt worden war. Urteile des EuGHs sind für nationale Gerichte bindend.

Mittlerweile sind mit dem Porsche-Fall aus Stuttgart sieben Verfahren im Diesel-Abgasskandal am EuGH anhängig – sechs aus Deutschland und eines aus Frankreich.

Landgericht Gera: Az. C 663/19,  Az. C 759/19,   Az. C 809/19,  Az. C 808/19

Verwaltungsgericht Schleswig:                      Az. C 873/19

Tribunal de grande instance de Paris:            Az. C-693/18

Nicht nur am EuGH warten wichtige Fragen im Diesel-Abgasskandal auf Klärung. Auch am Bundesgerichtshof BGH ist der erste Termin in einem Verfahren gegen VW festgelegt worden. Am 5. Mai 2020 geht es um Themen wie Nutzungsentschädigung, Verjährung, Zinsen, und vorsätzliche sittenwidrige Schädigung. Nach Auskunft des Gerichts sind derzeit rund 200 Verfahren anhängig – und die Tendenz ist erheblich steigend. Sieben von den Verfahren stammen von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer.

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Für die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sind 14 Rechtsanwälte auf dem Gebiet des Bankrechts, des Kapitalmarkrechts und hiermit eng verknüpfter Rechtsgebiete tätig. Diese Spezialisierung wird auch durch Fachanwaltschaften dokumentiert. Kanzleigründer und Geschäftsführer Dr. Ralf Stoll sowie weitere Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Geschäftsführer und Rechtsanwalt Ralph Sauer ist als Insolvenzverwalter sowie Treuhänder tätig und ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Die Kanzlei wird auch von Diplomvolkswirt und Steuerberater Alfred Himmelsbach beratend unterstützt, welcher über langjährige Erfahrung in der Beratung von mittelständischen Betrieben und Weltkonzernen verfügt.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: +49 (7821) 923768-0
Telefax: +49 (7821) 923768-889
http://www.dr-stoll-kollegen.de

Ansprechpartner:
Dr. Ralf Stoll
Geschäftsführer
Telefon: +49 (7821) 9237680
Fax: +49 (7821) 923768889
E-Mail: Ralf.Stoll@dr-stoll-kollegen.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel