Für die Darlehen der Thüringer Aufbaubank (TAB) werden alle Zinszahlungen und die Tilgungen zum 31. März 2020 gestundet.

Die Ausbreitung des Virus Covid-19 stellt die Unternehmen vor ganz besondere Herausforderungen. „Die Thüringer Aufbaubank hat aus diesem Grunde verschiedene Möglichkeiten analysiert, wie die wirtschaftlichen Folgen für Unternehmen abgemildert werden können, um die Auswirkungen der Krise abzufedern“, so Vorstandsvorsitzender Matthias Wierlacher.  Neben vielen weiteren Maßnahmen im TAB-Förderportfolio und dem Thüringer Soforthilfeprogramm Corona 2020 sei das ein weiteres wichtiges Signal für die Thüringer Wirtschaft, so Wierlacher weiter.

 „Um das zu überhaupt zu ermöglichen, haben sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereit erklärt, Wochenenddienst zu übernehmen“ so TAB- Vorstand Eckhard Hassebrock.  „Das ist nötig, um in der kurzen, noch verbliebenen Zeit von drei Tagen  technische Prozesse zu verändern und mit den Hausbanken als auch mit unseren direkten Kunden zu kommunizieren.“

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gab der TAB für ihre Idee einer Stundung dieser laufenden Verbindlichkeiten grünes Licht. Erste Thüringer Banken und Sparkassen haben inzwischen bereits angekündigt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen und Stundungen im Interesse ihrer Firmenkunden großzügig zu nutzen.

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