Sozialkontakte zu minimieren, ist derzeit eine der wichtigsten Maßnahmen, um das Ausbreiten des Corona-Virus zu bremsen. Der Gang in die Apotheke lässt sich jedoch oft nicht vermeiden, wenn benötigte Arzneimittel zu Hause ausgehen. Was sich jedoch vermeiden lässt, ist ein unnötiger Besuch der Apotheke. Ist zum Beispiel das von der eigenen Krankenkasse rabattbegünstigte Arzneimittel bei der Apotheke nicht vorrätig, so wird in der Regel ein zweiter Besuch notwendig, um das entsprechende Medikament nach Bestellung abzuholen. Diese Regelung soll in der Corona-Krise flexibler gestaltet werden, um die Zahl der Kontakte in der Apotheke zu reduzieren. Auf diese Empfehlung haben sich viele Krankenkassen verständigt, so auch die mhplus Krankenkasse. Martyna Klausmann, Versorgungsexpertin der mhplus, erläutert: „Ist das benötigte rabattbegünstigte Präparat in der Apotheke aktuell nicht vorrätig, können unsere Versicherten vom Apotheker derzeit im Einzelfall ein verfügbares Alternativpräparat erhalten. Damit schaffen wir unkompliziert Flexibilität für die Apotheken und helfen hier die Kontakte und damit das Infektionsrisiko zu reduzieren.“  

Die Apotheken verwenden für die Kennzeichnung entsprechender Vorgänge einfach das vertraglich vorgesehene Sonderkennzeichen 02567024 mit dem Faktor 5 beziehungsweise 6 (Akutversorgung + Rabattpräparat nicht lieferbar). Das Aussetzen der Rabattvertragsprüfung ist zunächst bis zum 30. April vorgesehen. Dies gilt unter dem Vorbehalt anders lautender

Regelungen auf Bundesebene.  Ab Ende April wird die Lage neu bewertet.

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