Hamm und Kreis Unna. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) warnt Unternehmen vor betrügerischen Mails zum Kurzarbeitergeld. Die Absender wollen an persönliche Kundendaten gelangen.  

Aktuell erhalten Unternehmen bundesweit unseriöse Mails, die mit der Absenderangabe „kurzarbeitergeld@arbeitsagentur-service.de“ versandt werden. In der Mail wird der Arbeitgeber unter anderem aufgefordert, konkrete Angaben zur Person, zum Unternehmen und zu den Beschäftigten zu machen, um Kurzarbeitergeld zu erhalten. Es ist keine Telefonnummer für Rückfragen angegeben.  

Thomas Helm, Leiter der Agentur für Arbeit Hamm, rät: „Arbeitgeber sollten auf diese Mails keinesfalls antworten, sondern sie umgehend löschen. Die Nachricht ist nicht von der BA und hat keinen seriösen Hintergrund.“ Die Behörde fordere Arbeitgeber nicht per Mail auf, Kurzarbeitergeld zu beantragen.  

Kurzarbeitergeld kann nur über eine Anzeige zum Arbeitsausfall durch den Arbeitgeber erfolgen. Dieser kann Kurzarbeitergeld nur schriftlich online, per Fax oder postalisch mit dem speziell dafür vorgesehenen Vordruck anzeigen. Dieses Formular und alle Informationen zum Kurzarbeitergeld sind auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit veröffentlicht. Informationen zur Beantragung von Kurzarbeitergeld erhalten Betriebe telefonisch unter der gebührenfreien Hotline für Arbeitgeber 0800 4 5555 20.

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