Die Bundesregierung hat heute den „KfW-Schnellkredit“ für den Mittelstand auf den Weg gebracht. Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu 25% des Jahresumsatzes 2019, maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal 500.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50. Der Zinssatz beträgt aktuell drei Prozent mit einer Laufzeit von zehn Jahren. Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100 Prozent durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.

 

„Der neue Schnellkredit ist eine wertvolle Liquiditätshilfe. Dafür gebührt der Bundesregierung und allen Beteiligten Anerkennung und unser Dank. Die genauso von uns geforderte Verlängerung der Tilgungsfristen für die KfW-Unternehmer-Kredite, von fünf auf mindestens zehn Jahre, sei leider noch nicht beschlossen worden. Hier werden wir am Ball bleiben“, verspricht DEHOGA-Präsident Guido Zöllick.

 

Auch wenn die Nachbesserungen der Bundesregierung die Zahlungsfähigkeit vieler Unternehmen positiv beeinflusse, könne es nicht gewollt sein, dass die Betriebe in Hotellerie und Gastronomie am Ende der Krise mit unglaublich hohen Kreditverbindlichkeiten alleine gelassen werden und ohne Perspektive dastehen.

 

„Deshalb fordern Deutschlands Gastgeber einen Rettungsfonds von der Politik, wie er in der Vergangenheit zum Beispiel für die Landwirtschaft aufgelegt wurde“, unterstreicht Zöllick. Zudem gelte es, die Mehrwertsteuer für alle gastronomischen Umsätze zu senken, damit die Kredite in der Zukunft auch getilgt werden könnten, macht Zöllick deutlich.

 

Gastronomen und Hoteliers sind in der Corona-Krise besonders schwer und existenziell betroffen. Sie waren die ersten und werden voraussichtlich die letzten Unternehmer sein, die aus der Krise herauskommen. Eine aktuell durchgeführte Umfrage des DEHOGA mit über 11.000 teilnehmenden Betrieben bestätigt, dass die bisherigen Sofortmaßnahmen und Liquiditätshilfen zwar richtig und gut sind, aber sie werden nicht ausreichen, um die Existenzen der Betriebe zu retten.

 

Im Ergebnis der Umfrage fordern 82,5 Prozent der Betriebe weitere Unterstützungsmaßnahmen von der Politik. Die Branche setzt zudem auf das Kurzarbeitergeld. Gut zwei Drittel der Betriebe (67,0 Prozent) haben laut der Umfrage bereits Kurzarbeitergeld bei der Bundesagentur für Arbeit angezeigt. „Kurzarbeit hilft, Beschäftigung zu sichern“, so Zöllick. „Die entscheidende Frage ist jetzt: Kommen die Zahlungen noch rechtzeitig bei unseren Betrieben an, die teilweise seit Wochen keine Umsätze mehr haben.“ Um schnellstmöglich wie unbürokratisch die dringend benötigte Liquidität zu schaffen und unnötigen Schaden zu verhindern, fordert der DEHOGA die Auszahlung des Kurzarbeitergeldes für März spätestens vor der nächsten Lohn- und Gehaltsabrechnung im April.

 

Positiv bewertet Zöllick steuerliche Liquiditätshilfen wie erleichterte Stundungen oder vereinfachte Kürzungen von Vorauszahlungen. Wie die DEHOGA-Umfrage zeigt, werden diese von den Betrieben auch angenommen. 84,9 Prozent der Betriebe nutzen die Möglichkeit der Steuerstundung bzw. Herabsetzung der Vorauszahlungen, 52,4 Prozent die Stundung von Sozialabgaben, 39,8 Prozent das Instrument der Rückzahlung der Steuervorauszahlung. „Wir sind froh, dass die Politik hier schnell und entschlossen die Weichen gestellt hat, um die akuten Liquiditätsengpässe zu überbrücken.“

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