Die Bundesregierung hat am 15. April 2020 erste Lockerungen der aktuellen Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Während u.a. kleinere Geschäfte, Bibliotheken und demnächst auch Friseure unter strengen Auflagen zur Umsetzung der Hygiene- und Abstandsregeln wieder öffnen dürfen, bleiben Großveranstaltungen – unter die auch die Vorstellungen an den Konzert- und Opernhäusern fallen – bis mindestens 31. August 2020 verboten. Wie genau Großveranstaltungen zu definieren sind und inwieweit die Corona-Maßnahmen auch in den nächsten Wochen und Monaten das gesamte analoge Musikleben betreffen, bleibt indes unklar.

Hierzu Prof. Martin Maria Krüger, Präsident des Deutschen Musikrates: „Gerade in Zeiten der Krise besinnt sich die Gesellschaft auf den Wert unseres reichen Kulturlebens als ein wichtiges ‚Grundnahrungsmittel‘ für Herz und Seele. Das analoge Erleben kann durch die derzeitigen digitalen Musikangebote nicht ersetzt werden. Zudem werden die Existenznöte der Hundertausenden freiberuflichen Musikschaffenden immer gravierender, deren Einnahmen von heute auf morgen weggebrochen sind. 98% der konzertierenden und unterrichtenden Musikerinnen und Musiker sind laut unserer Umfrage davon betroffen. Deshalb appelliert der Deutsche Musikrat an Bund und Länder, überall dort, wo Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden können, das Musikleben bald wieder zu ermöglichen. Dies betrifft Konzerte ebenso wie Proben von Chören und Ensembles sowie den Unterrichtsbetrieb in Musikschulen und Musikhochschulen. Auch wenn wir uns für eine Weile an neue Konzert-Etikette gewöhnen werden müssen: Ein Konzert mit verringerter Zuschauerzahl, mit Mundschutz und Abstandspflicht ist in jedem Fall besser als keins.“

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