Das Landgericht Stuttgart hat die Daimler AG am 31. März 2020 gleich in fünf Verfahren im Diesel-Abgasskandal verurteilt. Der Autobauer muss jeweils den Kaufpreis erstatten, das mangelhafte Fahrzeuge zurücknehmen und den Verbrauchern Zinsen für jedes Jahr bezahlen, das sie mit dem Mercedes gefahren sind. Für das Gericht hatte die Daimler AG die Kläger vorsätzlich sittenwidrig nach § 826 BGB getäuscht und damit geschädigt. Die 23. Zivilkammer ging in seinen Urteilen davon aus (Az. 23 0 186/19; 23 O 236/19; 23 0 2945/17; 23 0 3078/18 und 23 0 2222/18), dass in den Fahrzeugen mit sogenannten Thermofenstern eine unzulässige Abschalteinrichtung zur Manipulation der Abgasreinigung verbaut worden war.

BGH: Trendwende im Diesel-Abgasskandal der Daimler AG

Die Urteile machen für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr deutlich, dass die Chancen, gegen die Daimler AG vor Gericht zu gewinnen, derzeit am Steigen sind. Die Kanzlei hat bereits mehrere positive Urteile gegen die Daimler AG in erster Instanz erstritten. Erst jüngst vor den Landgerichten Freiburg und Oldenburg. Oder im vergangenen Jahr ebenfalls vor dem Landgericht Stuttgart (Az. 23 O 127/18). Die Kanzlei rät betroffenen Verbrauchern dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. Im kostenfreien Online-Check  der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal von Daimler herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen Daimler einigt.

Auch der Bundesgerichtshof BGH in Karlsruhe hat sich mit dem Fall Daimler näher auseinandergesetzt und einen richtungsweisenden Beschluss gefällt. Der BGH bemängelte am 28. Januar 2020 (Az.  VIII ZR 57/19), dass das Oberlandesgericht Celle (Az. 7 U 263/18) kein Gutachten eingeholt hat, um zu klären, ob die Daimler AG das Abgaskontrollsystem im Motor OM 651 mit einer Abschalteinrichtung manipuliert hat. Schadensersatzansprüche im Abgasskandal gegen Mercedes können von einem Gericht nicht einfach als Behauptungen „ins Blaue hinein“ abgewiesen werden. Auch dann nicht, wenn kein Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorliegt. Der Anspruch des klagenden Verbrauchers auf rechtliches Gehör nach Artikel 103 Abs. 1 Grundgesetz sei verletzt worden, so der BGH. Zudem genüge es, wenn der klagende Verbraucher seine Behauptungen gegen den Autobauer nur mit hinreichenden Anhaltspunkten untermauere. Deshalb dürfe es ihm nicht verwehrt werden, eine tatsächliche Aufklärung auch hinsichtlich solcher Punkte zu verlangen, über die er selbst kein zuverlässiges Wissen besitze und auch nicht erlangen könne.

Der Beschluss hat jetzt zur Folge, dass in Diesel-Verfahren vermehrt Gutachten eingeholt werden müssen, um die Vorwürfe der Verbraucher gegen die Daimler AG zu überprüfen. Meist nutzen Landgerichte ein Argument, um die Verfahren gegen den Autobauer abzubügeln: Der Vortrag der Kläger zu einer illegalen Abschalteinrichtung sei nicht stichhaltig genug, daher man müsse keinen Beweis erheben. Letztlich hat er BGH die Verbraucherrechte massiv gestärkt und läutet wie im schon im Fall VW die Wende ein. Der BGH hatte mit einem Hinweisbeschluss am 8. Januar 2019 (Az. VIII ZR 225/17) entschieden, dass Abschaltvorrichtungen im Grundsatz einen Mangel darstellen. Diese Sichtweise ebnete in vielen darauffolgenden Verfahren den Weg für die Rückgabe des Fahrzeugs oder zu Schadensersatzforderungen. Richter in Daimler-Fällen beziehen sich bei Verurteilungen mittlerweile auch auf diesen Beschluss – mehr dazu hier. Und selbst im ersten Urteil gegen BMW bezog sich das Landgericht Düsseldorf ausdrücklich auf den BGH-Beschluss zu Daimler.
 

Was können Verbraucher im Daimler-Abgasskandal unternehmen?

Die Diesel-Fahrzeuge sind durch die mögliche Manipulation am Abgaskontrollsystem des Motors in ihrem Wert gemindert. Die Verbraucher-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, die zu den führenden im Abgasskandal gehört, rät zu drei möglichen Varianten, die sich bei Verfahren gegen VW bewährt haben. Und es spricht aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer nichts dagegen, warum es sich im Abgasskandal von Daimler anders verhalten sollte. Denn letztlich wird im Ergebnis die Umwelt verpestet. Nur die dafür angewandte Technik ist eine andere.  Die Inhaber der Kanzlei vertreten rund 450.000 Verbraucher in der Musterfeststellungsklage gegen VW und haben einen 830-Millionen-Euro-Vergleich ausverhandelt.

  1. Rücktritt: Der Autoinhaber kann vom Kaufvertrag zurücktreten, weil das gelieferte Auto im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) einen Sachmangel aufwies. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Hinweisbeschluss (Az. VIII ZR 225/17) vom 8. Januar 2019 festgehalten, dass Fahrzeuge mit einer Manipulationssoftware mangelhaft sind. Zahlreiche Gerichte haben auch daraufhin entschieden, dass das Fahrzeug ohne eine Fristsetzung zur Nachbesserung zurückgegeben werden kann. Der Kaufvertrag wird dann rückabgewickelt. Der Käufer muss letztlich das Auto mit dem manipulierten Motor zurückgeben, kann aber im Gegenzug den bereits bezahlten Kaufpreis zurückverlangen.
  2. Schadensersatz: Der Verbraucher kann sein Fahrzeug auch behalten und die Daimler AG auf Schadensersatz verklagen. Dieser Anspruch folgt aus der vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung des Konzerns nach 826 BGB. Der Autobauer muss dann den Minderwert ersetzen, der durch die Manipulation entstanden ist. Gerichte haben in Verfahren gegen die VW AG hier Beträge bis zu 25 Prozent des Kaufpreises ausgeurteilt.
  3. Neulieferung: Eine dritte Option hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe erstritten: Wer sich einen Neuwagen gekauft hat, kann auch die Neulieferung eines neuen Fahrzeuges ohne Manipulationssoftware verlangen – natürlich gegen die Rückgabe des manipulierten Fahrzeugs. Für die gefahrenen Kilometer des alten Fahrzeugs muss der Verbraucher keine Nutzungsentschädigung bezahlen.
    Nachdem der Bundesgerichtshof in seinem Hinweisbeschluss, den Weg für die Nachlieferung geebnet hat, erstritt die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH am 24. Mai 2019 drei Urteile des Oberlandesgerichts Karlsruhe, durch die die Kläger Neuwagen erhalten und die alten Fahrzeuge über Jahre kostenlos gefahren sind. Mittlerweile ist das Urteil rechtskräftig (Az. 13 U 144-17), weil das die mögliche Revision vor dem BGH nicht wahrgenommen hat – mehr dazu hier.

Mercedes Benz mit unzulässiger Abschaltreinrichtung

In den vorliegenden fünf Fällen muss die Daimler AG die Fahrzeuge zurücknehmen und den Kaufpreis nach Abzug einer Nutzungsentschädigung erstatten. Hinzu kommen Zinsen für jedes Jahr, in dem die Kläger das manipulierte Fahrzeug gefahren haben. In den Fahrzeugen sollen verschiedene Abschalteinrichtungen zum Einsatz gekommen sein. Die Kontrolle der Stickoxidemissionen erfolgt über die sogenannte Abgasrückführung (AGR). Dabei werden Teile der Abgase in den Motor zurückgeführt und erneut verbrannt. Die Abgasrückführung wird mit dem „Thermofenster“ bei kühleren Außentemperaturen reguliert – also zurückgefahren. Die EU-Grenzwerte werden in diesem Fall im Normalbetrieb auf der Straße nicht eingehalten. Das LG Stuttgart stellt fest, dass der eingetretene Schaden der Klägerpartei bereits im Abschluss des Vertrags liege, der bei Kenntnis der Umstände nicht abgeschlossen worden wäre. Der Kläger habe dadurch ein Fahrzeug erworben, dass nicht seinen Vorstellungen entsprach und mit dem Risiko „nachbehördlicher Maßnahmen“ bis hin zur Stilllegung belastet war. Durch diesen wirtschaftlich nachteiligen Vertrag sei dem Kläger ein Vermögensschaden entstanden.

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.
In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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