Für Beschäftigte mit Dienstwagenprivileg kann es sich auszahlen, bei der Entscheidung ein Elektroauto als Dienstwagen zu wählen. Dank steuerlicher Sonderförderungen ist vor allem der geldwerte Vorteil, der zu versteuern ist, viel geringer und führt in einer Modellrechnung von auto motor und sport dazu, dass der Elektrodienstwagen das private Portemonnaie am wenigsten belastet.

Verglichen hat auto motor und sport einen VW Golf als Dienstwagen mit Benzin-, Diesel- und Elektroantrieb. Der Beschäftigte in der Musterrechnung verdient brutto 3770 Euro, ist Single, hat keine Kinder und lebt in Baden-Württemberg. Er wohnt 20 Kilometer von der Arbeitsstätte entfernt. Ergebnis: Vor allem die Sonderregelung für Elektroautos zur Versteuerung des geldwerten Vorteils macht den e-Golf zum günstigsten Dienstwagen. Während beim Golf mit Verbrennungsmotor jeweils ein Prozent des Listenpreises als geldwerter Vorteil zu versteuern ist, sind es beim e-Golf nur 0,25 Prozent. Dieser niedrige Satz gilt für alle Elektroautos bis zu 40.000 Euro Anschaffungspreis. Das macht sich bei der Besteuerung erheblich bemerkbar. Beim Benziner-Golf muss der Beschäftigte 377,60 Euro geldwerten Vorteil monatlich versteuern, beim Diesel sogar 393,60 Euro. Beim e-Golf sind es dank der 0,25-Prozent-Regelung nur 127,60 Euro.

Auch bei der Besteuerung der Kosten für den Weg zur Arbeit, die das Finanzamt als privat und deshalb als Vorteil einstuft, macht sich die Sonderregel bemerkbar. So muss der Beschäftigte für die 20 Kilometer Arbeitsweg beim Benziner 141,60 Euro versteuern, beim Diesel 147,60 Euro. Beim e-Golf sind es wegen der 0,25-Prozent-Regel nur 47,85 Euro. Und so ist der e-Golf trotz eines deutlich höheren Anschaffungspreises am Ende für den Arbeitnehmer doch der günstigste Dienstwagen. Während nach der Dienstwagenbesteuerung beim e-Golf 2257 Euro netto übrigbleiben, sind es beim Benziner 2125 Euro, beim Diesel 2117 Euro. Zwischen e-Golf und Diesel-Golf liegen also 140 Euro monatlich – macht im Jahr 1680 Euro.

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