Am 4. Mai 2020 hat die Landesregierung von Sachsen-Anhalt das zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie verhängte generelle Verbot des öffentlichen Publikumsverkehrs in Kultureinrichtungen aufgehoben. Danach dürfen bestimmte Einrichtungen – darunter Museen, Gedenkstätten und Galerien – wieder geöffnet werden. Dabei ist sicherzustellen, dass die geltenden Abstands- und Hygienebestimmungen eingehalten werden. Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben öffnet die Gedenkstätte Deutsche Teilung Marienborn am 13. Mai 2020.

„Wir freuen uns, dass dieser besondere historische Ort ab Mittwoch für Einzelbesucherinnen und -besucher wieder zugänglich sein wird“, so Gedenkstättenleiterin Dr. Susan Baumgartl. „In einem ersten Schritt öffnen wir das weitgehend original erhaltene Außengelände mit wesentlichen Funktionsbereichen des früheren Grenzübergangs.“ Die erst 2019 erneuerten Informationstafeln und Ausstellungsbereiche am Ort der einst bedeutendsten DDR-Grenzübergangsstelle an der ehemaligen innerdeutschen Grenze ermöglichen einen umfassenden Einblick in die deutsche Teilungsgeschichte. „Das Einhalten der vorgeschriebenen Abstands- und Hygieneregeln ist auf dem weitläufigen Gelände der Gedenkstätte sehr gut möglich“, teilt Susan Baumgartl mit. „Gruppenführungen können derzeit nicht stattfinden. Wir bitten dafür um Verständnis.“

Die neue Dauerausstellung ist derzeit noch in Vorbereitung. Das Besucher- und Dokumentationszentrum im ehemaligen Stabsgebäude bleibt daher aufgrund der Umbaumaßnahmen noch bis Ende Juni geschlossen. Vorerst finden auch keine öffentlichen Rundgänge, Projekttage und Veranstaltungen statt.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt
Umfassungsstraße 76
39124 Magdeburg
Telefon: +49 (391) 24455930
Telefax: +49 (391) 24455998
http://www.sachsen-anhalt.de

Ansprechpartner:
Matthias Ohms
Telefon: +49 (39406) 9209-13
Fax: +49 (39406) 9209-9
E-Mail: matthias.ohms@erinnern.org
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel