"Mehr als 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts und angesichts des fehlenden politischen Willens zu vieler Parteien, ausreichende Chancen für Teilhabe von Frauen an politischen Ämtern zu ermöglichen, war die Entscheidung des demokratischen Gesetzgebers für ein Thüringer Paritätsgesetz ein immens wichtiger Schritt. Das Ziel war und ist, die gleichberechtigte politische Teilhabe von Frauen und Männern voran zu bringen. Dem Thüringer Verfassungsgerichtshof kommt die wichtige Aufgabe zu, die Entscheidung des demokratisch-legitimierten Gesetzgebers gegen den Angriff der AfD zu verteidigen und das Frauenfördergebot des Art. 3 Abs. 2 GG geschichtsbewusst zu interpretieren.", kommentiert die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb) Prof. Dr. Maria Wersig die anstehende mündliche Verhandlung vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof.

Durch eine Änderung des Thüringer Wahlgesetzes war (mit Wirkung ab 2020) die Anforderung eingeführt worden, die Landeslisten für die Wahlen zum Thüringer Landtag abwechselnd mit Frauen und Männern zu besetzen. Hiergegen hat die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag ein Normenkontrollverfahren vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof beantragt. Am 13. Mai 2020 wird hierüber mündlich verhandelt.

"Der Landesgesetzgeber hat zu Recht Handlungsbedarf gesehen.", so Wersig. Der djb hat in mehreren Veröffentlichungen die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen von Paritätsgesetzen beleuchtet und setzt sich seit Jahren für wirksame Maßnahmen zur Durchsetzung von Parität in den Parlamenten ein. In Thüringen – wie in anderen Ländern – geht es darum, die Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Politik endlich auch bei der Listenaufstellung zu den Landtagswahlen umzusetzen. Die Notwendigkeit des neuen Thüringer Wahlrechts hat die letzte Landtagswahl auf der Grundlage des früheren Rechtszustandes gezeigt: Von den 90 Abgeordneten im Thüringer Landtag sind nur noch 28 Frauen. Dies entspricht einem Anteil von nur 31 Prozent der Abgeordneten. Wersig: "Eine Aufhebung des Gesetzes durch den Verfassungsgerichtshof wäre ein großer Rückschritt. Und zugleich ein trauriges Signal in Hinblick auf das bemerkenswerte Engagement vieler Parlamentarierinnen und den entsprechenden Teilen der Zivilgesellschaft im gesamten Bundesgebiet. In mehr als 100 Staaten dieser Welt gibt es frauenfördernde Quoten im Wahlrecht. Thüringen hätte die Chance, die Geschichte in diesem Sinne fortzuschreiben."

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutscher Juristinnenbund e.V.
Anklamer Str. 38
10115 Berlin
Telefon: +49 (30) 443270-0
Telefax: +49 (30) 443270-22
http://www.djb.de

Ansprechpartner:
Anke Gimbal
Geschäftsführerin
Telefon: +49 (30) 443270-0
Fax: +49 (30) 443270-22
E-Mail: geschaeftsstelle@djb.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel