Vielen Fachhändlern ist es aufgrund eigener Bemühungen, oder mit Hilfe von GMS gelungen, ihren Vermieter zur Aussetzung der Miete aufgrund des mit dem Shut Down einhergehenden 100 % Umsatzverlustes zu bewegen. Dabei ist es häufig die Miete für die Dauer von zwei bis drei Monaten dauerhaft erlassen worden oder zumindest es wurde eine erhebliche Reduktion vereinbart.

Für den nachhaltigen Fortbestand der Geschäfte geht es aber nicht nur um einige Monate, sondern um die nächsten Jahre. Der Markt muss weiterhin mit schwacher Frequenz und reduzierten Umsätzen rechnen. In dieser Zeit müssen nicht nur Personalkosten angepasst werden, sondern ebenfalls die Miete.

GMS unterstützt seine Händler und verhandelt nach erteilter Vollmacht direkt mit deren Vermietern über eine Umsatzmiete während der Krise. GMS stimmt dazu die individuelle Vorgehensweise zuvor mit den Händlern ab und übernimmt dann im Auftrag die Verhandlungen.

„Wenn ein Händler 20 % weniger Umsatz erzielt, sollte er auch 20 % weniger Miete zahlen“, so Thomas Schulte-Huermann. „Der Marktwert einer Immobilie mit Ladenlokal richtet sich nach der Frequenz. Und wenn diese abnimmt muss auch die Miete angepasst werden“, ergänzt Dr. Karsten Niehus.

Nachdem die Geschäfte in allen Ländern wieder geöffnet sind, zeigt sich bei den GMS Händlern ein heterogenes Bild. Während bei manchen die Umsätze zufriedenstellend sind, verzeichnen viele GMS Händler Umsatzeinbußen von 30 bis 40 %. Die Maskenpflicht und das schlechte Konsumklima führen zu einer entsprechenden Zurückhaltung der Kunden. Dabei ist auffällig, dass es keine eindeutigen Tendenzen für den Umsatzrückgang gibt. Spezialisten trifft es in der Regel weniger als Generalisten, Randlagen und ländliche Betriebe weniger als frequenzabhängige Innenstadtlagen.

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