Anlässlich der heute, am 17. Juni 2020, stattfindenden Öffentlichen Anhörung zum "Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des
Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG)" im Bundestagsausschuss für Recht und Verbraucherschutz begrüßt die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb), Prof. Dr. Maria Wersig, das Tätigwerden des Gesetzgebers. "Hass, Hetze und extremistische Äußerungen, gerade auch im Netz, haben in unserer Gesellschaft ein bedrückendes Ausmaß angenommen; dabei sind Frauen von dieser digitalen Gewalt besonders betroffen. Es ist gut, dass die rechtlichen Instrumente zu ihrer Bekämpfung geschärft werden! Die dringend notwendige Weiterentwicklung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes muss zügig auf den Weg gebracht werden."

Besonders anerkennenswert ist aus Sicht des djb, dass mit dem Gesetzentwurf die lange vernachlässigte Geschlechterdimension in den Blick genommen wird. Nach dem Regierungsentwurf soll nun eine Transparenzpflicht den Austausch zwischen Plattformen und Wissenschaft befördern und zu mehr Datenauswertungen führen. Sie zielt darauf ab, die Erfassung frauenfeindlicher und sexistischer Motive und entsprechender Tatstrukturen bei der Bekämpfung von Hasskriminalität zu verbessern. "Natürlich sind Studien notwendig und hilfreich, um
Erscheinungsbild, Ausmaß und Strukturen antifeministischer Hassrede zu erfassen", so Maria Wersig. Es sei aber zu befürchten, dass die Plattformen ohne entsprechende Berichtsverpflichtungen nur wenige oder gar keine Daten dazu offenlegten. "Wir halten Berichtspflichten, die eine geschlechtsspezifische Aufschlüsselung der Daten zu den Betroffenen von Hassrede sowie spiegelbildlich zu den Urhebern beinhalten, nach wie vor für notwendig.", bekräftigt die Präsidentin.

Die vorgesehene Verpflichtung der Plattformen zur Offenlegung von Algorithmen, mit deren Hilfe automatisiert unzulässige Inhalte aufgespürt werden, ist ein wichtiger Fortschritt. Da aber Algorithmen mit vorhandenen Daten trainiert werden, die in der Regel bereits eine strukturelle Benachteiligung von Frauen enthalten, ist es erforderlich, einer Fortschreibung beziehungsweise Potenzierung dieser Diskriminierung entgegenzuwirken. Die Berichtspflicht muss deshalb auch beinhalten, ob und welche Sicherungsmechanismen beim Einsatz dieser Algorithmen zur Verhinderung diskriminierender Effekte getroffen werden.

Wesentliche Elemente des Reformentwurfs gehen in die richtige Richtung und sind vom djb und anderen zivilgesellschaftlichen Akteur*innen schon lange gefordert worden. Allerdings müssen diese zum Teil präzisiert oder weitergehend ausgestaltet werden.

Der djb verweist auf seine ausführliche Stellungnahme vom 17. Februar 2020 zum Referentenentwurf: https://www.djb.de/…

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