Es ist der Beginn einer neuen Ära in der ärztlichen Weiterbildung: Ab 1. Juli 2020 tritt die von der Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen verabschiedete und vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration genehmigte neue Weiterbildungsordnung (WBO) in Kraft. Seit dem 30. Juni 2020 ist die bisherige WBO von 2005 für Neubeginner der ärztlichen Weiterbildung nicht mehr gültig. Wer vor diesem Datum eine Weiterbildung begonnen hat, kann freiwillig in die neue Regelung überwechseln oder im Rahmen von Übergangsregeln nach der bisherigen WBO abschließen.

„Mit der neuen Weiterbildungsordnung starten wir in die Zukunft. Während für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung nach der bisherigen WBO der Nachweis von Weiterbildungszeiten und Mindestzahlen diagnostischer und therapeutischer Verfahren im Vordergrund stand, kommt es nun vor allem darauf an, Kompetenzen zu erlangen. Erstmalig ist der Kompetenzbegriff in der Weiterbildungssystematik enthalten“, erklärt Dr. med. Edgar Pinkowski, Präsident der Landesärztekammer Hessen.

In der kompetenzorientierten Weiterbildung geht es darum, das bis zur Approbation erworbene medizinische Wissen und die ärztlichen Fähigkeiten zu vertiefen und zu einer Vielzahl möglicher Fachspezialisierungen aufzubauen, wie die Vorsitzenden des Weiterbildungsausschusses der hessischen Ärztekammer betonen. Die erworbenen Kompetenzen werden den Weiterzubildenden von den Weiterbildungsbefugten – zur ärztlichen Weiterbildung befugte Ärztinnen und Ärzte – künftig auch in einem elektronischen Logbuch (eLogbuch) bescheinigt. Auch bietet die neue WBO mehr Möglichkeiten zur ambulanten Weiterbildung; nur an wenigen Stellen werden stationäre Pflichtzeiten gefordert.

Die umfassende Novellierung der Weiterbildungsordnung mit dem Ziel, die Weiterbildung der Ärztinnen und Ärzte dem neusten Stand der medizinischen und technischen Fortschritte anzupassen, begann bereits vor zehn Jahren im Zusammenwirken von Bundesärztekammer, Landesärztekammern sowie medizinischer Fachgesellschaften und Berufsverbände. Herausgekommen ist eine vollständig neue Muster-Weiterbildungsordnung, die auf dem 121. Deutschen Ärztetag 2018 in Erfurt verabschiedet wurde. Seit Mitte 2018 hat die Landesärztekammer Hessen die Umsetzung für Hessen intensiv vorbereitet. „Jetzt ist es soweit: Mit der neuen Weiterbildungsordnung soll die ärztliche Weiterbildung transparenter werden und zugleich qualitativ hochwertig sein“, sagt Pinkowski. „Damit wollen wir auch zukünftig eine bestmögliche Patientenversorgung gewährleisten.“

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Landesärztekammer Hessen
Hanauer Landstraße 152
60314 Frankfurt/Main
Telefon: +49 (69) 97672-0
Telefax: +49 (69) 97672-128
http://www.laekh.de

Ansprechpartner:
Alla Soumm
Referentin der Stabsstelle Medien
Telefon: +49 (69) 97672-107
Fax: +49 (69) 97672-224
E-Mail: alla.soumm@laekh.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel