Das Einbruchsschutzprogramm der Landesregierung wird wie angekündigt auch in diesem Jahr fortgesetzt und zugleich für Mieterinnen und Mieter geöffnet. Für das Jahr 2020 stehen insgesamt 1,8 Millionen Euro zur Verfügung. Ab dem 20. Juli 2020 können über die Investitionsbank Schleswig-Holstein neue Anträge gestellt werden. Das gab Schleswig-Holsteins Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack heute (16. Juli 2020) bekannt.

Diese Ankündigung kommentierte Alexander Blažek, Vorstandsvorsitzender des Grundeigentümerverbandes Haus & Grund Schleswig-Holstein, folgendermaßen:

„Wir begrüßen, dass die Landesregierung unserer Forderung gefolgt ist, das Einbruchsschutzprogramm fortzusetzen. Allerdings ist es eine Fehlentscheidung, auch Mieter zu fördern. Das schafft unnötig Probleme zwischen Vermietern und Mietern. Der Einbau einer einbruchshemmenden Tür beispielsweise stellt eine sogenannte „bauliche Veränderung“ dar, der der Vermieter zustimmen muss. Handelt es sich um eine Eigentumswohnung, muss unter Umständen die gesamte Wohnungseigentümergemeinschaft zustimmen. Das bringt erheblichen bürokratischen Aufwand mit sich. Wenn das Mietverhältnis endet, ist der Vermieter nicht verpflichtet, die Tür zu übernehmen und dem Mieter einen Abstand für dessen Investition zu zahlen. Vielmehr könnte der Vermieter, um diese Abstandszahlung abzuwenden, sogar den Rückbau verlangen. Dann wäre die Förderung des Landes für die Katz.

Auf diese Probleme haben wir die Landesregierung hingewiesen und vorgeschlagen, bei der alten, einfacheren Förderkulisse zu bleiben. Danach konnten lediglich selbstnutzenden Eigentümer Maßnahmen zum Einbruchsschutz fördern lassen. Die Förderung wurde aus politischen Gründen auf Mieter erweitert; Bündnis ´90/Die Grünen hatten das gefordert, weil es gerechter sei, Mieter und Eigentümer gleich zu behandeln. Diese Sichtweise ist hier allerdings oberflächlich und naiv. Sinnvoll wäre es hingegen, Vermieter in die Förderung mit aufzunehmen. Von einer sichereren Wohnung würden auch die Mieter profitieren und die Gefahr, das die Förderung für die Katz ist, bestünde ebenso wenig.“

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