Bis zum 07. Juni 2021 muss die Richtlinie (EU) 2019/790 über  das  Urheberrecht  und  die  verwandten Schutzrechte im  digitalen Binnenmarkt in deutsches Recht umgesetzt werden. Der aktuell vorliegende Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz ergänzt den Entwurf des „Ersten Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts“ vom 15. Januar 2020 in Hinblick auf die Umsetzung der Richtlinie und umfasst u.a. Regelungen zur Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen sowie zu kollektiven Lizenzen.

Hierzu Susann Eichstädt, stellvertretende Generalsekretärin des Deutschen Musikrates: „Der aktuelle Entwurf ist ein Schritt in Richtung eines dringend notwendigen, fairen Interessenausgleiches zwischen allen beteiligten Akteuren. Er markiert den richtigen Weg, allerdings ist schnelles Handeln erforderlich, wenn der Termin zur Umsetzung der EU-Richtlinie angesichts der Herausforderungen durch die Coronakrise und der kommenden Bundestagswahl eingehalten werden soll. Wir hoffen, dass die nun anstehenden Debatten sachlich und faktenorientiert geführt werden können, und bitten Regierung und Parlament, für eine Umsetzung der Richtlinie noch in dieser Legislaturperiode Sorge zu tragen.“

Der Deutsche Musikrat sowie zahlreiche seiner Mitglieder haben sich mit Stellungnahmen am Konsultationsprozess des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zum „Zweiten Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts“ beteiligt, der am vergangenen Freitag endete. Die Stellungnahme des Deutschen Musikrates finden sie hier.

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