Laut ARAG Experten kann eine Katzenklappe, die den geliebten Tieren Tag und Nacht den Zugang zu Haus und Garten gewährt, eine genauso praktische wie teure Lösung darstellen. Besonders, wenn man Opfer eines Einbruchs wird. Weil nämlich Einbrecher eine Katzenklappe nutzten, um den nicht arretierten Fenstergriff zu öffnen, musste die Hausratversicherung in einem konkreten Fall wegen grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers nur für einen geringen Teil des Schadens aufkommen (AG Dortmund, Az.: 433 C 10580/07).

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